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Darum geht es

Keine Aufgabe der Schweizer Kantone

Der Vatikan will seine Kaserne renovieren und modernisieren. Es ist zu begrüssen, dass der Kirchenstaat seinem Wachtdienst eine zeitgemässe Infrastruktur bieten will. Doch der Vatikan soll für deren Unterhalt selbst aufkommen. Mit einem Nein zum Dekret wird sichergestellt, dass der Kanton sein Vermögen im Interesse der eigenen Bevölkerung einsetzt.

Die päpstliche Garde übernimmt Wachtdienste im kirchlichen Kleinstaat. Ihre Kaserne ist renovationsbedürftig. Der Vatikan hat deshalb die Sanierung und Modernisierung des Bauwerks in die Wege geleitet. So weit so gut. Doch wer erwartet, dass der milliardenschwere Kirchenstaat für seine Infrastrukturkosten selbst aufkommt, sieht sich getäuscht. Der Vatikan besteht darauf, dass Dritte die Kosten übernehmen. In seinem Auftrag ist deshalb eine Stiftung in der Schweiz auf Mittelbeschaffung gegangen.

Es ist aber nicht einzusehen, wieso Luzerner Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sich an den Infrastrukturkosten des Vatikans beteiligen sollen. Der Kleinstaat mit dem einem geschätzten Vermögen von 13 Milliarden Franken könnte die Finanzierung problemlos aus eigenen Mitteln sichern. Doch das ist nur ein Nebenaspekt. Es ist schlicht keine Aufgabe von Bund und Kantonen, für diese Kosten aufzukommen. Auch wenn zahlreiche Gardisten aus dem Kanton Luzern kommen: Sie stehen nicht im Dienst der Schweiz, sondern des Vatikans. Schweizer Katholikinnen und Katholiken sollen selbstredend Fundraising für «ihre» Kaserne betreiben dürfen, eine Beteiligung an den Kosten ist aber allenfalls eine Sache der katholischen Kirchen in der Schweiz und privater Stiftungen. Es ist falsch, dass Bund und Kantone dem Spendenaufruf gefolgt sind. Ein solches Projekt gehört schlicht nicht zu den Staatsaufgaben. 

Kantone wie Bern haben dies erkannt und der spendensammelnden Stiftung deshalb eine Absage erteilt. Und auch der Luzerner Regierungsrat war sich bewusst, dass es für eine Beitragszahlung keine Rechtsgrundlage gibt. Deshalb griff er zum Mittel des Dekrets, um einen Beitrag rechtskonform leisten zu können. Im Kantonsrat war die Zusicherung der CHF 400’000 sehr umstritten: SP, Grüne und GLP sagten geschlossen nein. Bei der FDP lehnte ein Viertel der Ratsmitglieder die Zahlung ab und auch einzelne SVP-Vertreter opponierten gegen den regierungsrätlichen Vorstoss.

Die Vorlage fand im Kantonsrat dennoch eine Mehrheit. Beim Zusammenstellen des Referendumskomitees zeigte sich jedoch rasch, dass eine breite Koalition von links bis rechts die Beitragszahlung als ordnungspolitisches Unding sieht: Zwölf Personen spannten zusammen, um eine Volksabstimmung zu ermöglichen. Sie vertreten nicht nur alle Regionen des Kantons, sondern auch fast alle Parteien (vertreten sind Juso, SP, junge Grüne, Grüne, junge GLP, GLP, FDP und junge SVP) und die Freidenker-Vereinigung, welche sich für die Anliegen der konfessionslosen Bevölkerung einsetzt.

Beim Sammeln zeigte sich rasch: Auch die Luzerner Bevölkerung steht der Vorlage eher ablehnend gegenüber. Innert 30 Tagen – der Hälfte der gesetzlichen Sammelfrist – kamen statt der benötigten 3000 rund 7500 Unterschriften aus dem ganzen Kanton zusammen.

Ein Nein zur Vorlage stellt sicher, dass der Kanton Luzern seine Mittel zweckmässig einsetzt.

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Häufig gestellte Fragen

Wer steht hinter dem Referendum?

Das Referendum wurde von Vertreterinnen und Vertretern aus Juso, SP, jungen Grünen, Grünen, JGLP, GLP und JSVP auf Initiative der Regionalgruppe Zentralschweiz der Freidenker-Vereinigung der Schweiz ergriffen.

Ist das Referendumskomitee grundsätzlich gegen die Schweizer Garde und den Neubau der Kaserne?

Nein - darum geht es dem Komitee nicht. Es ist zu begrüssen, dass der Kirchenstaat der Schweizer Garde eine zeitgemässe Infrastruktur bieten will. Es ist aber nicht einzusehen, wieso Luzerner Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sich an den Infrastrukturkosten des Vatikans beteiligen sollen. Ein solches Projekt gehört schlicht nicht zu den kantonalen Staatsaufgaben.

Wie lief die Debatte im Kantonsrat?

Das Luzerner Kantonsparlament stimmt dem Dekret für den Kasernenneubau mit 64 JA zu 47 NEIN-Stimmen zu. Vor der Abstimmung führte der Rat eine engagierte Debatte - nachzulesen im Kantonsratsprotokoll. Im Kantonsrat unterstützten die Mitte-, die SVP- und die knappe Mehrheit der FDP-Fraktion den Beitrag. Die Fraktionen der SP, der GRÜNEN und Jungen Grünen, GLP sowie eine Minderheit von FDP und SVP auf der andern Seite lehnten das Dekret ab.

Die Mittel aus Luzern fliessen nicht an den Vatikan, sondern an eine Stiftung. Wo liegt das Problem?

Wie der Regierungsrat in der Abstimmungsbotschaft erklärt, gehen die Gelder nicht an den Vatikan, sondern an die “Stiftung für die Renovation der Kaserne der Päpstlichen Schweizergarde im Vatikan”. Das alleinige Ziel der Stiftung ist die Erneuerung der Kasernengebäude sowie der übrigen Infrastruktur-Einrichtungen der Garde. Nach der Renovation löst sich die Stiftung nach eigenen Angaben auf. Es werden Steuergelder für den Bau einer Kaserne eingesetzt, welche nachher dem Vatikan gehört.

Wie stellen sich die Kantone und der Bund dazu?

Aus der NZZ, Ausgabe 25.08.2022

Wer wie die päpstlichen Schweizergardisten stundenlang an Ort und Stelle stehen kann und sich dabei von unzähligen Passanten fotografieren lassen muss, ist kaum eine Mimose. Doch die Bedingungen, unter denen die traditionsreiche Wachmannschaft im Vatikan nächtigen muss, sind auch Hartgesottenen nicht mehr zumutbar. Ihre Kaserne ist heillos veraltet, teilweise schimmelig und verfügt über eine Raumaufteilung, die nicht mehr heutigen Standards entspricht (Stichwort: Mehrbettzimmer und Etagentoiletten). Sprich: Das Gebäude muss grundlegend erneuert werden. Gemäss Angaben der eigens dafür gegründeten, prominent besetzten «Stiftung für die Renovation der Kaserne der Päpstlichen Schweizergarde im Vatikan» sind dafür rund 50 Millionen Franken nötig. Der Vatikan finanziert jedoch «nur» die Unterbringung der Garde während der Bauzeit und einen Teil der Planungskosten. Für den Rest sind Spenden nötig. Neben Privaten, religiösen Institutionen, Stiftungen, dem Bund (5 Millionen Franken) und weiteren Akteuren springen auch die meisten Kantone in die Bresche. Gemäss Angaben der Stiftung haben diese bislang Unterstützung in Höhe von rund vier Millionen Franken zugesichert. Auf kuriose Weise ist nun bekanntgeworden, dass der grösste Beitrag – eine Million Franken – aus dem Wallis kommt. Staatsrat kommuniziert nicht Die Oberwalliser SVP hatte in einem Vorstoss kürzlich eine Spende von 500 000 Franken gefordert. Finanzvorsteher Roberto Schmidt erklärte daraufhin gegenüber dem «Walliser Boten», dass die Sache längst – und mit doppelt so hohem Betrag wie von der SVP gefordert – erledigt sei. Bereits im Januar habe die Regierung beschlossen, die Million dem Lotteriefonds für Hilfsaktionen, den die Loterie Romande dem Staatsrat zur freien Verwendung zur Verfügung stellt, zu entnehmen. Warum hat er dies damals nicht öffentlich kundgetan? «Der Staatsrat kommuniziert grundsätzlich nicht aktiv über Gelder, die aus dem Hilfsfonds gesprochen werden», so Schmidt. Nun stellen sich aber grundsätzliche Fragen rund um die grosszügige Unterstützung der Walliser Regierung. Hat sie rechtlich korrekt gehandelt? Grundlage ist das «Reglement betreffend die jährliche Verteilung der dem Hilfsfonds des Staatsrates zugeteilten Gewinne der Loterie Romande». Dieses besagt, dass die Gelder «ausschliesslich der Ermöglichung oder Erleichterung gemeinnütziger Tätigkeiten dienen dürfen». Die Kasernen-Stiftung schreibt auf ihrer Website, dass sie einen «gemeinnützigen und einen öffentlichen Zweck» erfülle und entsprechend steuerbefreit sei. Markus Schefer, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Basel, äussert aber Zweifel: «Ist die Renovation einer Kaserne eine gemeinnützige Tätigkeit? Für mich handelt es sich hierbei um eine Infrastrukturmassnahme zugunsten der öffentlichen Sicherheit», sagt er. Die Kommunikationsstelle des Walliser Staatsrats weicht der Frage aus: Die Schweizergarde trage zur weltweiten Ausstrahlung des Wallis und der Schweiz bei. Sie vermittle Werte wie Seriosität, Stabilität, Vertrauen und Hingabe, die dem Wallis besonders am Herz lägen. Aus diesem Grund erachte die Regierung die Kasernen-Erneuerung als öffentliches Interesse. Das Reglement besagt des Weiteren, dass Gesuche als unzulässig zu erachten seien, die «Aktivitäten mit einem ausgeprägten politischen oder konfessionellen Charakter» dienten. Ein Gebäude ist naturgemäss weder politisch noch konfessionell, aber wie verhält es sich mit der Schweizergarde, dessen Nutzniesserin? Zudem kommt die Spende zumindest indirekt dem auf einer konfessionellen Grundlage gegründeten Vatikan zugute. Der Walliser Staatsrat sagt, dass die Aktivitäten der Garde «in erster Linie sicherheitsrelevanter Natur» seien. Den Konfessions-Aspekt habe man bei der Beurteilung «nicht in Betracht gezogen». Staatsrechtler Schefer hingegen erkennt in der Schweizergarde durchaus konfessionellen Charakter – und verweist etwa darauf, dass die Schweiz aufgrund von religiösen Differenzen während fast fünfzig Jahren die diplomatischen Beziehungen zum Vatikan abgebrochen hatte. Der Vatikan liegt nicht im Wallis Für die Verteilung von Lotteriegewinnen hat das Wallis eine eigene Verordnung ausgearbeitet. Darin heisst es unter anderem, dass grundsätzlich Projekte unterstützt würden, «deren Tätigkeit den lokalen Rahmen übersteigt, die jedoch innerhalb der Grenzen des Kantons verbleibt». Der Vatikan liegt bekanntlich nicht im Wallis – wie also darf sich die Kantonsregierung erlauben, eine satte Million gen Süden zu schicken? Der Staatsrat bezieht sich aufs Kleingedruckte. Die fragliche Passage der Verordnung entspreche einem Grundsatz und nicht einer Verpflichtung. «Diese Formulierung ermöglicht Ausnahmen zugunsten von Projekten ausserhalb des Kantons», schreibt sie. Die Spende an die Schweizergarde Kaserne sei dabei kein Einzelfall. So habe man jüngst auch Gelder im Rahmen der Ukraine-Krise gesprochen und eine entwicklungspolitische Organisation unterstützt. Ob juristische Spitzfindigkeit oder nicht – das Wallis hält an seiner Millionenspende fest und verweist auf die engen Bindungen des Kantons zur Schweizergarde. Traditionell ist der Alpenkanton derjenige, der das grösste Kontingent an Wachmännern stellt. Allein in den letzten zehn Jahren hätten Walliser Gardisten im Vatikan 173 Dienstjahre geleistet, so die Kommunikationsstelle. Professor Schefer seinerseits fragt sich, warum das Wallis den Unterstützungsbeitrag «nicht in eine juristisch einwandfreie Form packt». Will heissen: einen parlamentarisch abgesegneten Beschluss, gegen den das Referendum ergriffen werden kann. Schliesslich werfe die Thematik auch ein schiefes Licht auf die verfassungsmässig garantierte religiöse Neutralität. «Würden die Kantone und der Bund auch ein Projekt in diesem Ausmass unterstützen, wenn eine andere Religionsgemeinschaft davon profitierte?», fragt der Staatsrechtler. Neben dem Wallis zeigen sich 16 weitere Kantone spendabel und unterstützen die Renovation der Kaserne mit teilweise grosszügigen Geldbeiträgen. In den meisten Fällen entschieden die Regierungen in eigener Kompetenz und griffen wie ihre Walliser Kollegen in die Schatulle mit Lotteriegeldern. Beinahe so diskret wie im Wallis lief die Spendenaktion im Kanton Zürich ab, der 800 000 Franken nach Rom schickt. Hier sorgte die Unterstützung der Schweizergarde für kein Aufsehen. 

Hitzige Debatte in Luzern 

In denjenigen Kantonen, in denen, wie es Staatsrechtler Schefer fordert, nicht die Regierung, sondern das Parlament zu entscheiden hatte, führten die Unterstützungsbeiträge zu kontroversen Diskussionen. In St. Gallen und in Zug kam es zu emotionalen Debatten. Besonders hoch gehen die Wogen im Kanton Luzern, der wie das Wallis traditionell sehr eng mit der Schweizergarde verbunden ist. So stammten 24 der bisher 35 Kommandanten der Päpstlichen Garde aus dem grössten Innerschweizer Kanton. Nachdem die linken Parteien zwar heftig protestiert, sich aber das Referendum zu ergreifen gescheut hatten, sprang die Freidenker-Vereinigung der Schweiz (FVS) in die Bresche. Am 25. September kommt es nun zur Abstimmung über die bereits bewilligten 400 000 Franken. Die zum grössten Teil aus dem bürgerlichen Lager stammenden Befürworter sprechen von einem «Solidaritätsfranken», da jeder Einwohner rund einen Franken an den Kasernenumbau beiträgt. FDP Nationalrat Peter Schilliger erklärt, bei der Abstimmung gehe es nicht zuletzt um die Reputation und die Glaubwürdigkeit des Kantons Luzern. «Es wäre geradezu peinlich, wenn sich der Kanton Luzern nicht an der Finanzierung der neuen Gardekaserne beteiligen würde.» Für die Gegner kommt der Kantonsbeitrag hingegen einer «Vatikan-Subvention» gleich. Es sei nicht Aufgabe des Kantons Luzern, ein Bauprojekt in einem ausländischen Staat zu finanzieren. Insbesondere, wenn dieser Staat über mehrere Milliarden Eigenkapital verfüge. «Unser hart erarbeitetes Steuergeld an einen Staat zu verschleudern, der nicht einmal die Menschenrechtsabkommen der Uno unterschrieben hat, ist eine Katastrophe», erklärte Lisa Arnold, Leiterin Geschäftsstelle der FVS, an der Medienkonferenz des gegnerischen Komitees. Die Finanzierung von nicht unbedingt gemeinnützigen Projekten aus kantonalen Lotteriefonds sorgen regelmässig für politischen Zündstoff. Für eine der kuriosesten Auseinandersetzungen war 2013 ebenfalls der Kanton Luzern verantwortlich. Damals reisten zwei Regierungsräte, der Luzerner Stadtpräsident sowie Vertreter von Wirtschaft, Kultur und Universität nach Moskau. Ein Grossteil der Kosten wurde über den Lotteriefonds gedeckt. Als empörte Parlamentarier nachfragten, erklärte die Regierung, die Reise habe in erster Linie kulturellen Charakter gehabt und nicht der Wirtschaftsförderung gedient. 

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